Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Peine hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Peine in Niedersachsen. Das Nachlassgericht Peine nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Peine zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Peine. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Peine - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Peine
Am Amthof 2/4/6/7a
31224 Peine
Postfach 11 01
31201 Peine
Tel.: 05171 7050
Fax-Nummer: 05171 705399
Homepage: www.amtsgericht-peine.niedersachsen.de
Nachlassgericht Peine - die Aufgaben im Überblick
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Zu den Aufgaben zählen:
- Vollstreckung eines Testaments
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermitteln der Erben
- Eröffnen von Verfügungen
- Nachlasssicherung
- Erteilung von Erbscheinen
- Verwalten des Nachlasses
- Verwahrung von Verfügungen
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Amtsgericht Peine - zusätzliche Aufgaben
Im Amtsgericht Peine werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Peine
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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