Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Perleberg ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Perleberg in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Perleberg, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Perleberg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Perleberg
Lindenstraße 12
19348 Perleberg
Tel.-Nr.: 03876 7170
Fax-Nr.: 03876 717199
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-perleberg/
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Perleberg?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Perleberg zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Fälle, die im Nachlassgericht Perleberg behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Erbscheinausstellung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermitteln der Erben
- Verfügungen im Todesfall
- Sichern des Erbes
- Verwalten des Erbes
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Amtsgericht Perleberg - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Im Amtsgericht Perleberg werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Perleberg
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Wenn ein Erbschein benötigt wird, kann man einen entsprechenden Antrag beim Nachlassgericht Perleberg stellen. Den Erbschein kann man dann dort abholen. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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