Alle gemeldeten Personen werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d.Ilm betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Möchten Personen aus dem örtlichen Einzugsgebiet des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, liegt die Zuständigkeit bei diesem Nachlassgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d.Ilm nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Pfaffenhofen
Ingolstädter Straße 45
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postfach 16 44
85266 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Tel.: 08441 756-0
Fax: 09621 96241 0470
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/pfaffenhofen-an-der-ilm/
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm:
- Sicherung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Erbscheinausstellung
- Erbenermittlung
- Verwaltung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Amtsgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pfaffenhofen a.d.Ilm So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Pfaffenhofen a.d.Ilm
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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