Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Pirmasens ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Pirmasens aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Pirmasens zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Pirmasens - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Pirmasens
Bahnhofstraße 22 - 26
66953 Pirmasens
Postfach 11 65
66921 Pirmasens
Tel.-Nr.: 06331 871-1
Fax: 06331 871-245
Webseite: agps.justiz.rlp.de
Nachlassgericht Pirmasens - alle Aufgabenbereiche
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Pirmasens auf einen Blick:
- Vollstrecken von Testamenten
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erteilung von Erbscheinen
- Verfügungen im Todesfall
- Ermitteln der Erben
- Nachlassverwaltung
- Nachlasssicherung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Pirmasens außerdem?
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pirmasens So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Pirmasens
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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