Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Pirna wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pirna verwaltet. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Pirna hinterlegen. Am Nachlassgericht Pirna können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Pirna, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Pirna - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Pirna
Schlosshof 7
1796 Pirna
Telefon-Nr.: 03501 765-0
Fax: 03501 765-150
Webseite: www.justiz.sachsen.de/agpir/
Nachlassgericht Pirna - die Aufgaben in der Übersicht
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Hierzu gehören:
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlasssicherung
- Erteilen von Erbscheinen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Pirna
Im Amtsgericht Pirna werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Pirna - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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