Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Plettenberg wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Plettenberg verwaltet. Möchten Personen aus dem örtlichen Bezirk des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Plettenberg aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Plettenberg außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Plettenberg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Plettenberg - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Plettenberg
An der Lohmühle 5
58840 Plettenberg
Telefon-Nr.: 02391 8139-0
Fax-Nummer: 02391 8139-39
Webseite: www.ag-plettenberg.nrw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Plettenberg?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Plettenberg betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Plettenberg als Amtsgericht Plettenberg auf einen Blick:
- Verfügungen im Todesfall
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Ermitteln der Erben
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ausstellung von Erbscheinen
- Sichern des Erbes
- Verwaltung des Nachlasses
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Plettenberg
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Plettenberg - Fragen und Antworten
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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