Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Plön lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Plön betreut werden. Das Nachlassgericht Plön nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Plön nicht zuständig, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Plön - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Plön
Lütjenburger Straße 48
24306 Plön
Telefon-Nr.: 04522 7450
Fax-Nr.: 04522 745198
Internetseite: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGPloen/AGPloen
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Plön?
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Plön gebührenpflichtig.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Plön auf einen Blick:
- Ermitteln der Erben
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbscheinausstellung
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Nachlasssicherung
- Vollstreckung eines Testaments
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Plön
Im Amtsgericht Plön werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
- Strafverfahren
Nachlassgericht Plön - Fragen und Antworten
Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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