Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein betreut werden. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein hinterlegen. Am Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein (ID: Y1208) zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Pößneck
Zweigstelle Bad Lobenstein
Mühlgasse 19 C
7356 Bad Lobenstein
Postfach 1 21
7353 Bad Lobenstein
Telefon-Nr.: 036651 6100
Fax-Nummer: 036651 61010
Homepage: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-poessneck
Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein - alle Aufgabenbereiche
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Sichern des Erbes
- Ermitteln der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnen von Verfügungen
- Testamentsvollstreckung
- Erteilung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
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Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein - weitere Aufgabenbereiche
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Pößneck Zweigstelle Bad Lobenstein
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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