Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Pößneck wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Pößneck verwaltet. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Pößneck in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Pößneck. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Pößneck - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Pößneck
Bahnhofstraße 18
7381 Pößneck
Postfach 14 51
7374 Pößneck
Tel.-Nr.: 03647 42680
Fax-Nummer: 03647 426860
Website: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-poessneck
Nachlassgericht Pößneck - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Pößneck zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Testamentsvollstreckung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Ermitteln der Erben
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Ausstellung von Erbscheinen
- Nachlassverwaltung
- Sicherung des Nachlasses
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Amtsgericht Pößneck - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Im Amtsgericht Pößneck werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Pößneck
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Beim Nachlassgericht Pößneck ist ein Antrag auf einen Erbschein zu stellen; der Antrag muss gültig sein, damit man diesen Erbschein erhält. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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