Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Radolfzell am Bodensee lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Radolfzell am Bodensee. Das Nachlassgericht Radolfzell am Bodensee nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Radolfzell am Bodensee können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Radolfzell am Bodensee nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.
Nachlassgericht Radolfzell am Bodensee - Anschrift
Amtsgericht Radolfzell
Seetorstraße 5
78315 Radolfzell am Bodensee
Telefon-Nr.: 07732 983-100
Fax-Nummer: 07732 983-121
Webseite: amtsgericht-radolfzell.justiz-bw.de
Nachlassgericht Radolfzell am Bodensee - die Aufgaben in der Übersicht
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Radolfzell am Bodensee gebührenpflichtig.
Hierzu gehören:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erbenermittlung
- Sichern des Erbes
- Verwalten des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Radolfzell am Bodensee - zusätzliche Aufgaben
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Radolfzell am Bodensee. So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
Nachlassgericht Radolfzell am Bodensee - Fragen und Antworten
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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