Nachlassgericht Rathenow - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Rathenow ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Rathenow in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Rathenow können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Rathenow (ID: G1315) zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.

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Nachlassgericht Rathenow - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Rathenow
Bahnhofstraße 19
14712 Rathenow

Tel.: 03385 5800
Fax-Nr.: 03385 580 400
Website: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-rathenow/

Nachlassgericht Rathenow - alle Aufgabenbereiche

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Rathenow als Amtsgericht Rathenow auf einen Blick:

  • Erbenermittlung
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwalten des Nachlasses
  • Sicherung des Nachlasses
  • Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Rathenow - zusätzliche Aufgaben

Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Rathenow

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.

Welches Amtsgericht als Nachlassgericht wird zuständig, wenn man das richtige Nachlassgericht nicht ermitteln kann?

Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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