Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Ratzeburg hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Ratzeburg verwaltet. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Ratzeburg wenden. Am Nachlassgericht Ratzeburg können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Ratzeburg verwaltet. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Ratzeburg - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Ratzeburg
Herrenstraße 11
23909 Ratzeburg
Telefon-Nr.: 04541 8633-0
Fax: 04541 863380
Homepage: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGRatzeburg/agratzeburg_node
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Ratzeburg?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Ratzeburg
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Ratzeburg fallen, sind zum Beispiel:
- Vollstreckung des Testaments
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Erbscheinausstellung
- Verwalten des Nachlasses
- Erbenermittlung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
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Amtsgericht Ratzeburg - weitere Aufgabenbereiche
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Ratzeburg - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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