Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Recklinghausen, die zum Todeszeitpunkt im Gerichtsbezirk wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Recklinghausen nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Recklinghausen, auch wenn der Erblasser dort im Bezirk zuletzt gemeldet gewesen ist. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Recklinghausen weitergeleitet.
Nachlassgericht Recklinghausen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Recklinghausen
Reitzensteinstraße 17 - 21
45657 Recklinghausen
Postfach 10 01 61
45601 Recklinghausen
Telefon-Nr.: 02361 585-0
Fax-Nr.: 02361 585-300
Internetseite: www.ag-recklinghausen.nrw.de
Nachlassgericht Recklinghausen - die Aufgaben in der Übersicht
Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind
Zu den Aufgaben zählen:
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen im Todesfall
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilen von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Testamentsvollstreckung
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Amtsgericht Recklinghausen - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht verfügt nicht nur über eine Nachlassabteilung, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Recklinghausen
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Es kann unterschiedliche Fälle geben, nach denen der Erbschein beantragt wird. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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