Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Rendsburg wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rendsburg zugeteilt. Das Nachlassgericht Rendsburg nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Rendsburg außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Rendsburg verwaltet. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Rendsburg weitergeleitet.
Nachlassgericht Rendsburg - Anschrift
Amtsgericht Rendsburg
Königstraße 17
24768 Rendsburg
Telefon-Nr.: 04331 139-0
Fax: 04331 139-200
Website: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGRendsburg/AGRendsburg
Nachlassgericht Rendsburg - die Aufgaben in der Übersicht
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Rendsburg:
- Verfügungen im Todesfall
- Erbscheinerteilung
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Ermittlung der Erben
- Nachlassverwaltung
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Sicherung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Rendsburg
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Familiensachen
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Rendsburg - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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