Nachlassgericht Rheinbach - alle Daten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Rheinbach lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Rheinbach betreut werden. Das Nachlassgericht Rheinbach nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Rheinbach zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Rheinbach - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Rheinbach
Schweigelstraße 30
53359 Rheinbach

Tel.-Nr.: 02226 801-0
Fax-Nummer: 02226 801-181
Homepage: www.ag-rheinbach.nrw.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Rheinbach?

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Rheinbach zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Ermitteln der Erben
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Testamentsvollstreckerzeugnisse
  • Vollstrecken von Testamenten
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Rheinbach außerdem?

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Rheinbach - Fragen und Antworten

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Erblasser. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, sollte das eigentlich zuständige Gericht nicht ermittelt werden können?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Wann wird ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »

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