Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Rheinbach lebten, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Rheinbach betreut werden. Das Nachlassgericht Rheinbach nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Rheinbach zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Rheinbach (Nordrhein-Westfalen) zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Rheinbach - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Rheinbach
Schweigelstraße 30
53359 Rheinbach
Tel.-Nr.: 02226 801-0
Fax-Nummer: 02226 801-181
Homepage: www.ag-rheinbach.nrw.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Rheinbach?
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Rheinbach zuständig. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben gehören:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Ermitteln der Erben
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verwaltung des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Vollstrecken von Testamenten
Jetzt kostenlos Informieren.
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Rheinbach außerdem?
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Rheinbach - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.