Nachlassgericht Rheinberg - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Rheinberg ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Rheinberg wenden. Am Nachlassgericht Rheinberg können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Rheinberg zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Rheinberg - Anschrift

Amtsgericht Rheinberg
Rheinstraße 67
47495 Rheinberg

Postanschrift:
47493 Rheinberg

Tel.-Nr.: 02843 173-0
Fax: 02843 173-78
Website: www.ag-rheinberg.nrw.de

Nachlassgericht Rheinberg - alle Aufgabenbereiche

Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Rheinberg betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.

Hierzu gehören:

  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Ermittlung der Erben
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
  • Vollstreckung des Testaments
  • Sichern des Nachlasses
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Rheinberg

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rheinberg Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Rheinberg - häufige Fragen

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Rheinberg erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht gefunden werden, an welches Amtsgericht muss man sich wenden?

Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen. Dieser Antrag auf einen Erbschein kann von folgenden Personen gestellt werden: Testamentsvollstrecker, alleinige Erben, Miterben, Nacherben und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »

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