Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Rheine lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Rheine. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Rheine in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Rheine können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Rheine (Nordrhein-Westfalen) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die Übermittlung der für eine Erbausschlagung erforderlichen beglaubigten Dokumente ist gesetzlich geregelt und wird vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers vorgenommen.
Nachlassgericht Rheine - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Rheine
Salzbergener Straße 29
48431 Rheine
Postfach 11 54
48401 Rheine
Tel.: 05971 4005-0
Fax-Nummer: 05971 4005-20
Homepage: www.ag-rheine.nrw.de
Welche Funktionen übernimmt das Nachlassgericht Rheine?
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Hierzu gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilung von Erbscheinen
- Sichern des Nachlasses
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Ermittlung der Erben
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Vollstreckung des Testaments
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Amtsgericht Rheine - zusätzliche Aufgaben
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Rheine
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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