Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Rinteln ist für alle Bürger zuständig, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Rinteln wenden. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Rinteln zudem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Rinteln verwaltet. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Rinteln - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Rinteln
Ostertorstraße 3
31737 Rinteln
Tel.: 05751 95370
Fax-Nr.: 05751 953734
Homepage: www.amtsgericht-rinteln.niedersachsen.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Rinteln?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Rinteln
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Rinteln:
- Ermitteln der Erben
- Nachlassverwaltung
- Ausstellung von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Testamentsvollstreckung
- Sichern des Erbes
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Amtsgericht Rinteln - weitere Aufgabenbereiche
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Rinteln - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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