Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Rostock wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Das Nachlassgericht Rostock nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Rostock können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Rostock. Für die Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Rostock - Anschrift und Service
Amtsgericht Rostock
Zochstraße 13
18057 Rostock
Tel.-Nr.: 0381 4957-0
Fax-Nummer: 0381 4957-9024
Website: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-rostock/
Nachlassgericht Rostock - die Aufgaben im Überblick
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Rostock zuständig. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Verfügungen im Todesfall
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbenermittlung
- Nachlasssicherung
- Vollstrecken von Testamenten
- Erteilen von Erbscheinen
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Rostock außerdem?
Im Amtsgericht Rostock werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Rostock - Fragen und Antworten
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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