Nachlassgericht Rotenburg (Wümme) - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Rotenburg (Wümme) hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rotenburg (Wümme) zugeteilt. Das Nachlassgericht Rotenburg (Wümme) nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Rotenburg (Wümme) außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rotenburg (Wümme) nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Rotenburg (Wümme) weitergeleitet.

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Nachlassgericht Rotenburg (Wümme) - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Rotenburg
Am Pferdemarkt 6
27356 Rotenburg (Wümme)

Postfach 11 40
27341 Rotenburg (Wümme)

Telefon-Nr.: 04261 7040
Fax-Nummer: 04261 704970
Homepage: www.amtsgericht-rotenburg-wuemme.niedersachsen.de

Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Rotenburg (Wümme)?

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Rotenburg (Wümme):

  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwalten des Nachlasses
  • Vollstreckung des Testaments
  • Eröffnen von Verfügungen
  • Verfügungen im Todesfall
  • Erbenermittlung
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Rotenburg (Wümme) - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Rotenburg (Wümme) - häufige Fragen

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Rotenburg Wümme zu kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn kein richtiges Amtsgericht gefunden werden kann?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wann muss man sich bei einem Erbe um einen Erbschein kümmern?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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