Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Rottenburg lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Rottenburg. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Rottenburg aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Rottenburg außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Rottenburg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Rottenburg - Anschrift
Amtsgericht Rottenburg
Obere Gasse 44
72108 Rottenburg am Neckar
Tel.: 07472 9860-0
Fax-Nummer: 07472 9860-49
Homepage: amtsgericht-rottenburg.justiz-bw.de
Nachlassgericht Rottenburg - die Aufgaben im Überblick
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Rottenburg zuständig ist. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Rottenburg als Amtsgericht Rottenburg auf einen Blick:
- Erteilen von Erbscheinen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Vollstreckung eines Testaments
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Ermittlung der Erben
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Rottenburg
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Rottenburg. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Familiensachen
Nachlassgericht Rottenburg - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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