Nachlassgericht Rudolstadt - alle Informationen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Rudolstadt ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Rudolstadt aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Rudolstadt außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgaben
  3. Fragen und Antworten

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rudolstadt nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.

Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Rudolstadt weitergeleitet.

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Nachlassgericht Rudolstadt - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Rudolstadt
Marktstraße 54
07407 Rudolstadt

Postfach 10 02 08
7392 Rudolstadt

Tel.: 0361 5735-62000
Fax: 0361 5735-62131
Internetseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-rudolstadt

Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Rudolstadt?

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Rudolstadt als Amtsgericht Rudolstadt auf einen Blick:

  • Ermittlung der Erben
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verfügungseröffnung im Falle des Todes
  • Nachlassverwaltung
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Vollstreckung des Testaments
  • Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Rudolstadt - zusätzliche Aufgaben

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Familiensachen

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Rudolstadt

Ich wohne nicht am selben Ort wie der Erblasser. Muss ich für die Ausschlagung der Erbschaft dennoch anreisen?

Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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