Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Rudolstadt ist für alle Bürger zuständig, die beim Todeszeitpunkt im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Rudolstadt aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Rudolstadt außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Rudolstadt nicht zuständig. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Rudolstadt weitergeleitet.
Nachlassgericht Rudolstadt - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Rudolstadt
Marktstraße 54
07407 Rudolstadt
Postfach 10 02 08
7392 Rudolstadt
Tel.: 0361 5735-62000
Fax: 0361 5735-62131
Internetseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgericht-gera/amtsgericht-rudolstadt
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Rudolstadt?
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Rudolstadt als Amtsgericht Rudolstadt auf einen Blick:
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Nachlassverwaltung
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Vollstreckung des Testaments
- Ausstellung von Erbscheinen
Jetzt kostenlos Informieren.
Amtsgericht Rudolstadt - zusätzliche Aufgaben
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Rudolstadt
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn vorab ein entsprechender gültiger Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.