Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Saarburg wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Saarburg verwaltet. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Saarburg wenden. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Saarburg. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Saarburg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Saarburg
Graf-Siegfried-Straße 56
54439 Saarburg
Postfach 12 61
54432 Saarburg
Tel.-Nr.: 06581 9149-0
Fax-Nr.: 06581 9149-40
Internetseite: agsaa.justiz.rlp.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Saarburg?
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Zu den Aufgaben gehören:
- Ermittlung der Erben
- Vollstreckung des Testaments
- Verfügungen im Todesfall
- Eröffnen von Verfügungen
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Erbes
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Amtsgericht Saarburg - zusätzliche Aufgaben
Das Amtsgericht Saarburg verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Saarburg
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Sollte das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht gefunden werden können, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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