Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Saarlouis lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Saarlouis in diesem Gebiet unterstellt sind. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Saarlouis in Verwahrung geben. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Saarlouis (Saarland) zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Saarlouis - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Saarlouis
Prälat-Subtil-Ring 10
66740 Saarlouis
Telefon-Nr.: 06831 445-0
Fax: 06831 445-210
Internetseite: www.saarland.de/agsls/DE/home/home_node
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Saarlouis?
Die Erfüllung einer Vielzahl von in der Regel gebührenpflichtigen Aufgaben obliegt der Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Saarlouis
Fälle, die im Nachlassgericht Saarlouis behandelt werden, sind zum Beispiel:
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Testamentsvollstreckung
- Verwahrung von Verfügungen
- Erbscheinerteilung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Saarlouis
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Saarlouis
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
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- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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