Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Sangerhausen lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sangerhausen in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Sangerhausen in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Sangerhausen zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Sangerhausen (ID: W1120) zuständig. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Sangerhausen - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Sangerhausen
Markt 3
6526 Sangerhausen
Postfach 10 12 12
6512 Sangerhausen
Tel.-Nr.: 03464 2530
Fax-Nr.: 03464 253101
Webseite: ag-sgh.sachsen-anhalt.de/
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Sangerhausen?
Das Nachlassgericht Sangerhausen übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Zu den Aufgaben zählen:
- Eröffnen von Verfügungen
- Vollstrecken von Testamenten
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilung von Erbscheinen
- Ermitteln der Erben
- Verwalten des Erbes
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Sangerhausen
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses, sondern ist ebenfalls zuständig für den elektronischen Rechtsverkehr in folgenden Bereichen:
- Familiensachen
- Zivilverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Sangerhausen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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