Nachlassgericht Sankt Blasien - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Sankt Blasien lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Sankt Blasien in Baden Württemberg. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Sankt Blasien hinterlegen. Am Nachlassgericht Sankt Blasien können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

In einigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Sankt Blasien. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Sankt Blasien - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht St. Blasien
Am Kurgarten 15
79837 St. Blasien

Telefon-Nr.: 07672 9312-0
Fax: 07672 9312-30
Homepage: amtsgericht-blasien.justiz-bw.de

Nachlassgericht Sankt Blasien - alle Aufgabenbereiche

Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Sankt Blasien zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Testamentsvollstreckung
  • Verwalten des Nachlasses
  • Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
  • Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Sankt Blasien - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Im Amtsgericht Sankt Blasien werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:

  • Strafverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Sankt Blasien

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Sankt Blasien für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Erblasser und ich weit voneinander entfernt in unterschiedlichen Bundesländern leben?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Welches Gericht ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es einen Erbschein vom Nachlassgericht gibt?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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