Personen, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Amtsgerichts Sankt Blasien lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Sankt Blasien in Baden Württemberg. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Sankt Blasien hinterlegen. Am Nachlassgericht Sankt Blasien können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Sankt Blasien. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Sankt Blasien - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht St. Blasien
Am Kurgarten 15
79837 St. Blasien
Telefon-Nr.: 07672 9312-0
Fax: 07672 9312-30
Homepage: amtsgericht-blasien.justiz-bw.de
Nachlassgericht Sankt Blasien - alle Aufgabenbereiche
Für fast alle Aufgaben, die im Zuge einer Erbschaft für die Erben bzw. den Erblasser anfallen, ist das Nachlassgericht Sankt Blasien zuständig. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ausstellung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Nachlasses
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Sankt Blasien - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Im Amtsgericht Sankt Blasien werden nicht nur Nachlassangelegenheiten bei Todesfällen verwaltet und entschieden. In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Strafverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Sankt Blasien
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die Weiterleitung erfolgt, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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