Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Schleiden betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Schleiden nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Schleiden können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Schleiden verwaltet. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Schleiden - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Schleiden
Marienplatz 10
53937 Schleiden
Tel.: 02444 9507-0
Fax-Nr.: 02444 9507-55
Website: www.ag-schleiden.nrw.de
Nachlassgericht Schleiden - die Aufgaben in der Übersicht
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Aufgaben, die in den Bereich des Nachlassgerichts Schleiden fallen, sind zum Beispiel:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Testamentsvollstreckung
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwalten des Erbes
- Ermitteln der Erben
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Nachlasssicherung
- Ausstellung von Erbscheinen
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Amtsgericht Schleiden - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Schleiden - häufige Fragen
Nachlassangelegenheiten, die die Erbausschlagung betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Amtsgericht beziehungsweise Nachlassgericht der das Erbe ausschlagenden Person eingereicht werden.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nach Einreichen eines Antrags auf einen Erbschein, kann ein Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt werden. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
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