Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Schmallenberg wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Schmallenberg zugeteilt. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Schmallenberg in Verwahrung geben. Erben können am Nachlassgericht Schmallenberg zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Schmallenberg zuständig. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Schmallenberg weitergeleitet.
Nachlassgericht Schmallenberg - Anfahrt und Kontakt
Amtsgericht Schmallenberg
Im Ohle 6
57392 Schmallenberg
Postfach 22 02
57382 Schmallenberg
Telefon-Nr.: 02974 9626-0
Fax: 02974 9626-46
Internetseite: www.ag-schmallenberg.nrw.de
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Schmallenberg?
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Schmallenberg gebührenpflichtig.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Erbes
Jetzt kostenlos Informieren.
Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Schmallenberg außerdem?
Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Schmallenberg - häufige Fragen
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts im Bezirk des Erben kümmert sich um die Beglaubigung und Weiterleitung der erforderlichen Dokumente. Der Erbe muss somit nicht persönlich beim Amtsgericht des Erblassers erscheinen.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.