Die Abteilung Nachlass des Amtsgerichtes Schönau im Schwarzwald ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr privatschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, betreut das Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Schönau
Friedrichstraße 24
79677 Schönau im Schwarzwald
Tel.: 07673 9113-0
Fax: 07673 9113-20
Internetseite: amtsgericht-schoenau.justiz-bw.de
Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald - die Aufgaben im Überblick
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald:
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
- Erbscheinausstellung
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Schönau im Schwarzwald - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass, sondern kümmert sich auch um die rechtlichen Angelegenheiten folgender Verfahren:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Schönau im Schwarzwald
Laut § 344 Abs. 7 FamFG können Erbausschlagungen an dem für den Erben örtlich zuständigen Nachlassgericht erklärt werden.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Ein Nachlassgericht ist dann für diesen Fall zuständig: Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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