Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichts Schorndorf hatten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Schorndorf verwaltet. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie das Nachlassgericht Schorndorf aufsuchen. Erben können am Nachlassgericht Schorndorf außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Schorndorf ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der entsprechenden Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Schorndorf - Anschrift und Nummern
Amtsgericht Schorndorf
Burgschloss
73614 Schorndorf
Tel.: 07181/12984-0
Fax: 07181/12984-400
Homepage: amtsgericht-schorndorf.justiz-bw.de
Nachlassgericht Schorndorf - alle Aufgabenbereiche
Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erteilung von Erbscheinen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erbenermittlung
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Vollstrecken von Testamenten
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Schorndorf
Im Amtsgericht Schorndorf werden nicht nur Nachlassangelegenheiten verwaltet und entschieden. Auch der elektronische Rechtsverkehr in den folgenden Bereichen obliegt dem Gericht:
- Strafverfahren
- Familiensachen
Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Schorndorf
Laut § 344 Abs. 7 FamFG kann eine Erbausschlagung auch am Wohnort der Person durchgeführt werden, die das Erbe ausschlagen möchte.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Das Nachlassgericht Schorndorf erteilt Erbscheine, wenn für diese ein gültiger Antrag gestellt wurde. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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