Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Amtsgerichtsbezirk gewohnt haben, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Schwäbisch Hall betreut werden. Das Nachlassgericht Schwäbisch Hall nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In wenigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Amtsgericht Schwäbisch Hall. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Schwäbisch Hall - Anschrift
Amtsgericht Schwäbisch Hall
Unterlimpurger Straße 8
74523 Schwäbisch Hall
Tel.-Nr.: 0791 946335-0
Fax: 0791 946335-215
Website: amtsgericht-schwaebisch-hall.justiz-bw.de
Nachlassgericht Schwäbisch Hall - alle Aufgabenbereiche
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Verwalten des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Ermittlung der Erben
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Schwäbisch Hall - weitere Aufgabenbereiche
Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Schwäbisch Hall
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
In diesem Fall ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn auch ein Antrag darauf gestellt wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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