Für alle gemeldeten Personen, die zum Todeszeitpunkt im jeweiligen Bezirk des Amtsgerichts gewohnt haben, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Schwalmstadt wenden. Am Nachlassgericht Schwalmstadt können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Schwalmstadt (Hessen) zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die beglaubigten Dokumente werden vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Schwalmstadt - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Schwalmstadt
Steinkautsweg 2
34613 Schwalmstadt
Tel.: 06691 9643-0
Fax: 06691 9643-96
Homepage: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/landgerichtsbezirk-marburg/amtsgericht-schwalmstadt
Nachlassgericht Schwalmstadt - die Aufgaben in der Übersicht
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Schwalmstadt gebührenpflichtig.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Schwalmstadt:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
- Nachlasssicherung
- Nachlassverwaltung
- Erteilen von Erbscheinen
- Vollstreckung eines Testaments
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Amtsgericht Schwalmstadt - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Im Amtsgericht Schwalmstadt werden nicht nur Fälle, die den Nachlass betreffen, verwaltet.In folgenden Bereichen ist das Gericht für den elektronischen Rechtsverkehr zuständig:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
Nachlassgericht Schwalmstadt - Fragen und Antworten
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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