Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Schwedt/Oder hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Schwedt/Oder in Brandenburg. Wenn Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie sich an das Nachlassgericht Schwedt/Oder wenden. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Schwedt/Oder. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dessen Bezirk die erklärende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Schwedt/Oder - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Schwedt/Oder
Paul-Meyer-Straße 8
16303 Schwedt/Oder
Telefon-Nr.: 03332 5390
Fax-Nr.: 03332 539153
Webseite: ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/amtsgericht-schwedtoder/
Welche Verantwortungsbereiche hat das Nachlassgericht Schwedt/Oder?
Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Schwedt/Oder gebührenpflichtig.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erbenermittlung
- Verwahrung von Verfügungen
- Testamentsvollstreckung
- Verwalten des Nachlasses
- Sicherung des Erbes
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Erteilung von Erbscheinen
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Amtsgericht Schwedt/Oder - weitere Aufgabenbereiche
Das Amtsgericht regelt nicht nur den Nachlass im Todesfall, es betreut auch andere Bereiche, in denen Rechtsverkehr stattfindet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
- Grundbuchverfahren
Nachlassgericht Schwedt/Oder - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
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