Nachlassgericht Schwelm - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Schwelm lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Schwelm. Das Nachlassgericht Schwelm nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Schwelm können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Anschrift
  2. Aufgaben
  3. Fragen

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Schwelm verwaltet. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Schwelm - Anschrift

Amtsgericht Schwelm
Schulstraße 5 - 7
58332 Schwelm

Postfach 220
58332 Schwelm

Telefon-Nr.: 02336 498-0
Fax-Nr.: 02336 498-169
Homepage: www.ag-schwelm.nrw.de

Nachlassgericht Schwelm - die Aufgaben in der Übersicht

Das Nachlassgericht übernimmt Aufgaben verschiedener Art, die oft mit Gebühren verbunden sind.

Fälle, die im Nachlassgericht Schwelm behandelt werden, sind zum Beispiel:

  • Vollstreckung eines Testaments
  • Sicherung des Nachlasses
  • Erbscheinerteilung
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
  • Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbenermittlung
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Amtsgericht Schwelm - weitere Aufgabenbereiche

Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schwelm Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Schwelm

Ich wohne nicht da, wo der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt gewohnt hat. Muss ich extra zum Wohnort des Erblassers kommen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Wie erhält man vom Nachlassgericht einen Erbschein?

Ein Erbschein wird nur dann vom Amtsgericht ausgestellt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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