Für alle Personen, die zum Zeitpunkt des Todes im Bezirk des zuständigen Amtsgerichts Schwerin lebten, gilt, dass sie der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Schwerin in diesem Bereich unterstellt sind. Diese Personen können ihr handschriftlich Testament beim Nachlassgericht Schwerin hinterlegen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Schwerin zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
In einigen besonderen Einzelfällen liegt die örtliche Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Schwerin. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Schwerin - Anfahrt und Kontakt
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1 - 2
19053 Schwerin
Telefon-Nr.: 0385 7415-0
Fax-Nr.: 0385 7415-200
Webseite: www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/amtsgericht-schwerin/
Nachlassgericht Schwerin - die Aufgaben in der Übersicht
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Schwerin betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Zu den Aufgaben zählen:
- Ausstellung von Erbscheinen
- Verwahrung von Verfügungen
- Sicherung des Nachlasses
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermittlung der Erben
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Eröffnung von Verfügungen im Falle des Todes
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Amtsgericht Schwerin - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht betreut nicht nur Fälle des Nachlasses für Erben und Erblasser, sondern kümmert sich auch um den Rechtsverkehr folgender Bereiche:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Schwerin
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die nötigen Dokumente auch vom Nachlassgericht des Erben an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet werden können. Das persönliche Erscheinen ist also nicht notwendig.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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