Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Schwerte hatten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Schwerte. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Schwerte aufsuchen. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Schwerte außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Schwerte nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht am Wohnort der Person, die die Erklärung einreicht, aufgesucht werden.
Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Schwerte - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Schwerte
Hagener Straße 40
58239 Schwerte
Postfach 11 69
58206 Schwerte
Tel.: 02304 240800
Fax-Nr.: 02304 2408080
Homepage: www.ag-schwerte.nrw.de
Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Schwerte?
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Schwerte zuständig ist. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Einige Aufgaben des Nachlassgerichts Schwerte als Amtsgericht Schwerte auf einen Blick:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Vollstreckung eines Testaments
- Erbscheinausstellung
- Sichern des Erbes
- Eröffnen von Verfügungen
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
Jetzt kostenlos Informieren.
Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Schwerte
Das Amtsgericht Schwerte verwaltet nicht nur Angelegenheiten bei einem Nachlass.Folgende Verfahren werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Schwerte
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Alle erforderlichen Unterlagen werden vom Amtsgericht beglaubigt und an das Nachlassgericht des Erblassers übermittelt. Es muss dann keine umständliche Anreise durch den Erben erfolgen.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur dann erforderlich und auch ausgestellt, wenn ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.