Für alle betroffenen Personen zuständig ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Schwetzingen, die beim Zeitpunkt des Todes im zuständigen Gerichtsbezirks lebten. Das Nachlassgericht Schwetzingen nimmt Nachlassschreiben von Personen in Verwahrung. Angehörige des Erblassers können hier die Ausstellung eines Erbscheins beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Nachlassgericht Schwetzingen verwaltet. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht im Bezirk der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die beglaubigten Unterlagen, die für alle Erklärungen notwendig sind, werden an das entsprechend zuständige Nachlassgericht Schwetzingen weitergeleitet.
Nachlassgericht Schwetzingen - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Schwetzingen
Zeyherstraße 6
68723 Schwetzingen
Telefon-Nr.: 06202 81-373
Fax-Nr.: 06202 81-336
Internetseite: amtsgericht-schwetzingen.justiz-bw.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Schwetzingen?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Schwetzingen betreut. Die Erben tragen in der Regel auch die dafür anfallenden Kosten.
Zu den Aufgaben gehören:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Nachlassverwaltung
- Verwahrung von Verfügungen
- Eröffnen von Verfügungen
- Erbenermittlung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Schwetzingen
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schwetzingen. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Strafverfahren
- Familiensachen
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Schwetzingen
Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.
Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. So können sowohl Alleinerben als auch Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder der Testamentsvollstrecker für die Beantragung der Erbscheinerteilung in Frage kommen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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