Nachlassgericht Siegburg - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Alle gemeldeten Personen werden von der Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Siegburg betreut, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Das Nachlassgericht Siegburg nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Erben können am Nachlassgericht Siegburg außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

Nicht für alle Angelegenheiten den Nachlass betreffend ist das Nachlassgericht Siegburg (Nordrhein-Westfalen) zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort von einem Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Siegburg - Anschrift und Servicenummern

Amtsgericht Siegburg
Neue Poststraße 16
53721 Siegburg

Postanschrift:
53719 Siegburg

Telefon-Nr.: 02241 305-0
Fax: 02241 305-300
Webseite: www.ag-siegburg.nrw.de

Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Siegburg?

Zum großen Teil sind die diversen Aufgaben des Nachlassgerichts Siegburg gebührenpflichtig.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Siegburg:

  • Nachlasssicherung
  • Verwahrung von Verfügungen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Ermittlung der Erben
  • Erteilung von Erbscheinen
  • Vollstreckung eines Testaments
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Siegburg

Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Siegburg. Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:

  • Zivilverfahren
  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Familiensachen
  • Grundbuchverfahren

Nachlassgericht Siegburg - Fragen und Antworten

Bin ich verpflichtet zum Ausschlagen des Erbes zum Nachlassgericht Siegburg zu kommen, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Welches Nachlassgericht ist zuständig, wenn das Ermitteln des örtlich zuständiges Nachlassgerichts nicht möglich gewesen ist?

Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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