Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Sigmaringen wohnten, werden von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sigmaringen verwaltet. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Sigmaringen wenden. Am Nachlassgericht Sigmaringen können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Sigmaringen zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die Person diesen Erbausschlag im Bezirk des Wohnorts einreichen und durchführen lassen.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Sigmaringen - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Sigmaringen
Karlstraße 17
72488 Sigmaringen
Postfach 11 54
72481 Sigmaringen
Telefon-Nr.: 07571 1821-0
Fax: 07571 1821-177
Homepage: amtsgericht-sigmaringen.justiz-bw.de
Nachlassgericht Sigmaringen - die Aufgaben im Überblick
Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Sichern des Nachlasses
- Verfügungen, die bis zum Todesfall verwahrt werden
- Testamentsvollstreckung
- Eröffnung von Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Sigmaringen - weitere Aufgabenfelder im Überblick
Das Amtsgericht Sigmaringen verwaltet nicht nur den Nachlass bei einem Todesfall.Folgende Bereiche werden rechtlichen ebenfalls vom Amtsgericht verwaltet:
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Sigmaringen - Fragen und Antworten
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen der Erbschaft auch am Amtsgericht des Erben erfolgen kann.
Die Weiterleitung erfolgt, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Sollte dieser Fall eintreten, ist das Gericht in Berlin Schöneberg zuständig.
In Sigmaringen bei Nachlassgericht wird auch über die Ausfertigung eines Erbscheins entschieden. Dieser wird ausgehändigt, wenn ein gültiger Antrag darauf gestellt wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Die Berechtigung für solche einen Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Vollstrecker des Testaments erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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