Nachlassgericht Sinsheim - Zuständigkeit & Aufgaben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Sinsheim ist für alle Bürger zuständig, die vor ihrem Tod zuletzt im Bezirk des Gerichtes wohnten. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Testament beim Nachlassgericht Sinsheim hinterlegen. Erben können am Nachlassgericht Sinsheim außerdem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sinsheim nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann auch das Nachlassgericht am gewöhnlichen Aufenthalt der erklärenden Person aufgesucht werden.

Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.

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Nachlassgericht Sinsheim - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Sinsheim
Werderstraße 12
74889 Sinsheim

Tel.-Nr.: 07261 151-0
Fax-Nr.: 07261 151-101
Homepage: amtsgericht-sinsheim.justiz-bw.de

Nachlassgericht Sinsheim - alle Aufgabenbereiche

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Hierzu gehören:

  • Ermittlung der Erben
  • Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Nachlasssicherung
  • Testamentsvollstreckung
  • Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Sinsheim - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Sinsheim verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Sinsheim

Ich lebe in einer anderen Stadt als der Verstorbene, der das Erbe hinterlässt. Muss die Erbschaft da ausgeschlagen werden, wo der Erblasser gelebt hat?

Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass das Ausschlagen einer Erbschaft auch bei der Nachlassabteilung des für den Erbempfänger zuständigen Amtsgerichtes erklärt werden kann.

Die Weiterleitung erfolgt, damit eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Zuständig ist das örtliche Nachlassgericht, aber es kann nicht ermittelt werden - wie muss man vorgehen?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wie muss das Erbe verwaltet werden, damit das Amtsgericht einen Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Den Antrag können die Alleinerben aber auch mögliche Miterben, Nacherben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments stellen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
  5. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »

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