Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt ihres Todes im Bereich des Amtsgerichts Sinzig hatten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Sinzig zugeteilt. Das Nachlassgericht Sinzig nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Am Nachlassgericht Sinzig können die Erben darüber hinaus einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Sinzig, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. Die Erbausschlagung kann in manchen Fällen auch an dem Nachlassgericht durchgeführt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Sinzig - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Sinzig
Barbarossastraße 21
53489 Sinzig
Postfach 11 90
53475 Sinzig
Tel.-Nr.: 02642 9774-0
Fax-Nummer: 02642 9774-50
Webseite: agsin.justiz.rlp.de
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Sinzig?
Das Nachlassgericht Sinzig übernimmt diverse, zum großen Teil gebührenpflichtige Aufgaben.
Hierzu gehören:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Nachlasssicherung
- Verwaltung des Nachlasses
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Ermittlung der Erben
- Vollstreckung des Testaments
- Erteilen von Erbscheinen
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Sinzig
Verschiedene weitere Tätigkeiten - neben Nachlassangelegenheiten - fallen in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Sinzig. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Sinzig
Laut § 344 Abs. 7 FamFG werden die erforderlichen beglaubigten Dokumente auch von der Nachlassabteilung des Amtsgericht der ausschlagenden Person an das zuständige Amtsgericht des Erblassers weitergeleitet.
Die Weiterleitung erfolgt, damit ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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