Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Soest ist für alle Bürger zuständig, die zum Todeszeitpunkt im Bezirk des Gerichts wohnhaft waren. Das Nachlassgericht Soest nimmt Testamente der Bürger in Verwahrung. Am Nachlassgericht Soest können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Nicht für alle Nachlassangelegenheiten ist das Nachlassgericht Soest zuständig. Soll ein Erbe ausgeschlagen werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.
Gesetzlich ist festgesetzt, dass die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente vom Nachlassgericht des Erben in beglaubigter Form an die zuständige Nachlassabteilung des für den Erblasser zuständigen Amtsgerichtes übermittelt werden.
Nachlassgericht Soest - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Soest
Nöttenstraße 28
59494 Soest
Postfach 11 18
59491 Soest
Tel.-Nr.: 02921 398-0
Fax: 02921 398-198
Homepage: www.ag-soest.nrw.de
Nachlassgericht Soest - alle Aufgabenbereiche
Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.
Hierzu gehören:
- Verwaltung des Nachlasses
- Ermitteln der Erben
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Alle Verfügungen bei einem Todesfall
- Erbscheinausstellung
Jetzt kostenlos Informieren.
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Soest
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Grundbuchverfahren
- Familiensachen
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Soest
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass der Erbe es wesentlich einfacher hat, das Ausschlagen des Erbes durchzuführen.
Zuständig in diesem Fall ist das Nachlassgericht in Berlin Schöneberg.
Nur wenn ein gültiger Antrag auf einen Erbschein eingereicht wurde, kann eine Ausstellung solch eines Scheins erfolgen.Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.