Nachlassgericht Solingen - die wichtigsten Infos

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Solingen wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Solingen in Nordrhein-Westfalen. Diese Personen können ihr privatschriftliches Testament beim Nachlassgericht Solingen in Verwahrung geben. Am Nachlassgericht Solingen können Angehörige darüber hinaus einen Erbschein beantragen.

Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Solingen, auch wenn der Verstorbene zuletzt dort gewohnt hat. So kann die Erbausschlagung zum Beispiel auch am Nachlassgericht vorgenommen werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.

Das für den Erben örtlich zuständige Nachlassgericht ist dazu angehalten, die benötigten, beglaubigten Dokumente an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weiterzugeben.

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Nachlassgericht Solingen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Solingen
Goerdelerstraße 10
42651 Solingen

Postfach 10 12 64
42612 Solingen

Telefon-Nr.: 0212 2200-0
Fax: 0212 2200-222
Internetseite: www.ag-solingen.nrw.de

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Solingen?

Der Nachlassabteilung eines Amtsgerichts obliegen viele Aufgaben, die in der Regel mit einer gewissen Gebühr verbunden sind

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Solingen:

  • Erteilung von Erbscheinen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Nachlasssicherung
  • Ermitteln der Erben
  • Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
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Amtsgericht Solingen - weitere Aufgabenfelder im Überblick

Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt werden kann, wird ebenfalls von diesem Amtsgericht übernommen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Grundbuchverfahren
  • Familiensachen

Nachlassgericht Solingen - Fragen und Antworten

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Solingen für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn Erblasser und Erbe nicht am selben Ort wohnen?

Wenn das Erbe ausgeschlagen werden soll, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.

Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass ein gesondertes Erscheinen mit erforderlichen Dokumenten durch den Erben nicht mehr nötig ist.

Es kann kein zuständiges Nachlassgericht ermittelt werden, an welches Nachlassgericht muss ich mich?

In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.

Wann wird ein Erbschein erteilt?

Ein Erbschein wird vom Nachlassgericht nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Der Antrag zur Erteilung eines Erbscheins kann je nach den jeweiligen Rahmenbedingungen einer Erbschaft vom Alleinerben sowie den möglichen Mit-, Nach- oder Ersatzerben gestellt werden. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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