Das Nachlassgericht Sondershausen im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Sondershausen wohnhaft waren, gilt, dass Sie von der Nachlassabteilung des Amtsgericht Sondershausen betreut werden. Das Nachlassgericht Sondershausen nimmt Testamente von Personen in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Sondershausen außerdem einen Antrag zur Erstellung eines Erbscheins einreichen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Zuständigkeiten
  3. Aufgaben
  4. Fragen

Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, werden nicht alle vom Amtsgericht Sondershausen verwaltet. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann diese Erklärung auch durch die am Wohnort ansässigen Behörden betreut werden.

Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.

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Nachlassgericht Sondershausen - Anfahrt und Kontakt

Amtsgericht Sondershausen
Ulrich-von-Hutten-Straße 2
99706 Sondershausen

Postfach 12 51
99702 Sondershausen

Telefon: 0361 57 35 166 00
Telefax: 0361 57 35 166 99
Internetseite: gerichte.thueringen.de/gerichte-in-thueringen/landgerichte-muehlhausen/amtsgericht-sondershausen

Welche Zuständigkeiten hat das Nachlassgericht Sondershausen?

Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.

Zu den Aufgaben zählen:

  • Verwalten des Nachlasses
  • Erbscheinausstellung
  • Erbenermittlung
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall
  • Nachlasssicherung
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Welche Aufgaben hat das Amtsgericht Sondershausen außerdem?

Beim elektronisch abgewickelten Rechtsverkehr ist das Amtsgericht auch für folgende Aufgaben zuständig:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Sondershausen

Ist ein persönliches Erscheinen am Nachlassgericht Sondershausen für die Ausschlagung einer Erbschaft erforderlich, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Angelegenheiten des Nachlasses, die das Ausschlagen des Erbes betreffen, können gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Nachlassgericht im Bezirk des gewöhnlichen Aufenthalts der erklärenden Person vorgenommen werden.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Welches Amtsgericht als Nachlassgericht wird zuständig, falls das Amtsgericht als Nachlassgericht nicht festgestellt werden kann?

Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.

Wie und in welchen Fällen erhält man einen Erbschein von der Nachlassabteilung des Amtsgerichts?

Vom Amtsgericht wird ein Erbschein nur dann erteilt, insofern ein gültiger Antrag auf diesen Schein eingereicht wurde. Dieser Antrag kann von verschiedenen Personen gestellt werden: Alleinerben, Miterben, Nach- und Ersatzerben.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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