Nachlassgericht Spaichingen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Spaichingen lebten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Spaichingen zugeteilt. Wenn die betroffenen Personen ein handgeschriebenes Testament verwahren wollen, können sie das Nachlassgericht Spaichingen aufsuchen. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontakt
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Spaichingen nicht zuständig. Für die Ausschlagung der Erbschaft zum Beispiel, kann das Nachlassgericht am Aufenthaltsort der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.

Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an die Nachlassabteilung des Amtsgerichts des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.

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Nachlassgericht Spaichingen - Anfahrt und Kontaktadressen

Amtsgericht Spaichingen
Hauptstraße 72
78549 Spaichingen

Telefon-Nr.: 07424 9558-0
Fax-Nummer: 07424 9558-39 oder -49
Homepage: amtsgericht-spaichingen.justiz-bw.de

Nachlassgericht Spaichingen - alle Aufgabenbereiche

Eine Vielzahl von Aufgaben werden vom jeweiligen Nachlassgericht übernommen, davon sind einige mit Gebühren verknüpft.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht als Amtsgericht Spaichingen:

  • Sicherung des Erbes
  • Vollstrecken von Testamenten
  • Ausstellung von Erbscheinen
  • Verfügungseröffnung im Todesfall
  • Verwalten des Erbes
  • Ermittlung der Erben
  • Verwahren von Verfügungen im Todesfall
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Amtsgericht Spaichingen - zusätzliche Aufgaben

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Spaichingen verwaltet und betreut. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren
  • Strafverfahren

Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Spaichingen

Muss ich wirklich zum Amtsgericht Spaichingen kommen, wenn der Verstorbene und ich nicht am selben Ort wohnen?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.

Die beglaubigten Dokumente werden an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet, sodass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.

Wer ist zuständig, wenn man beim Ermitteln nicht das richtige Gericht gefunden hat?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

Wann ist ein Erbschein für den Nachlass erforderlich?

Nur nach Einreichen eines entsprechenden Antrags auf einen Erbschein, kann man auf die Aushändigung solch eines Erbscheins hoffen. Dieser Antrag kann vom Alleinerben, von möglichen Miterben, Nach- oder Ersatzerben sowie vom Testamentsvollstrecker gestellt werden.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  5. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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