Personen, die zum Todeszeitpunkt im Einzugsgebiet des Amtsgerichts Speyer lebten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Speyer in Rheinland-Pfalz. Möchten Personen aus dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Gerichtes ihr Testament in Verwahrung geben, können sie das Nachlassgericht Speyer aufsuchen. Am Nachlassgericht Speyer können Angehörige darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Speyer ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die betroffene Person gemeldet ist.
Die Weitergabe der erforderlichen Dokumente an das Nachlassgericht des Erblassers für verschiedene Erklärungen ist für das Nachlassgericht des Erben obligatorisch.
Nachlassgericht Speyer - Anschrift und Servicenummern
Amtsgericht Speyer
Wormser Straße 41
67346 Speyer
Tel.: 06232 609-0
Fax: 06232 609-2891
Webseite: agsp.justiz.rlp.de
Nachlassgericht Speyer - alle Aufgabenbereiche
Zum großen Teil sind die unterschiedlichen Aufgaben des Nachlassgerichts Speyer gebührenpflichtig.
Zu den Aufgaben zählen:
- Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Verwahrung von Verfügungen
- Nachlassverwaltung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Erbscheinausstellung
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Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Speyer
Nicht nur für den Nachlass ist das Amtsgericht zuständig, sondern auch für Rechtsverkehr, der elektronisch abgewickelt wird:
- Familiensachen
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Speyer
Laut § 344 Abs. 7 FamFG ist es nicht notwendig zu dem Nachlassgericht des Verstorbenen zu kommen.
Eine Weiterleitung erfolgt nach Beglaubigung der Dokumente, damit die Anreise durch den Erben nicht mehr erforderlich ist.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Nur wenn ein gültiger Erbscheinantrag eingereicht wurde, kann ein Erbschein vom Nachlassgereicht ausgehändigt werden. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
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