Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Stade wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Wenn Personen über ein handgeschriebenes Testament verfügen, können sie sich an das Nachlassgericht Stade wenden. Angehörige des Erblassers können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
In bestimmten Fällen ist die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Stade nicht zuständig. Für eine Ausschlagung der Erbschaft etwa, kann das Nachlassgericht im Einzugsgebiet der Person, die die Erklärung einreicht, zuständig sein.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Stade - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Stade
Wilhadikirchhof 1
21682 Stade
Postfach 11 51
21651 Stade
Telefon-Nr.: 04141 1071
Fax-Nummer: 04141 107213
Webseite: www.amtsgericht-stade.niedersachsen.de
Welche Verantwortungen hat das Nachlassgericht Stade?
Die auf die Erben zukommenden Aufgaben verbunden mit einer Erbschaft, werden fast ausnahmslos vom Nachlassgericht Stade betreut. Die Kosten müssen von den Erben getragen werden.
Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Stade:
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Testamentsvollstreckerzeugnisse
- Nachlassverwaltung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Verfügungseröffnung im Falle des Todes
- Ermitteln der Erben
Jetzt kostenlos Informieren.
Zusätzliche Aufgaben beim Amtsgericht Stade
Neben Nachlassangelegenheiten, fallen verschiedene weitere Tätigkeiten in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Stade. Unter anderem verantwortlich ist das Amtsgericht im elektronischen Rechtsverkehr für:
- Strafverfahren
- Zivilverfahren
Häufig gestellte Fragen zum Nachlassgericht Stade
Der § 344 Abs. 7 FamFG legt fest, dass die Ausschlagung der Erbschaft auch im Nachlassgericht des Erben beantragt werden kann.
Vom Nachlassgericht des Erben werden die Dokumente beglaubigt weitergeleitet, so dass eine gegebenfalls zeit- und kostenintensive Anreise in der Regel nicht erforderlich ist.
Kann das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden, ist das Nachlassgericht Berlin Schöneberg der zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Wer diesen Antrag stellen kann, ist vom individuellen Erbfall abhängig. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.