Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bezirk des Amtsgerichts Starnberg wohnten, sind der Nachlassabteilung des Amtsgerichts Starnberg zugeteilt. Diese Personen können ihr handschriftliches Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Starnberg in Verwahrung geben. Die Angehörigen des Verstorbenen können hier außerdem einen Erbschein beantragen.
Inhaltsverzeichnis:
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichtes Starnberg ist in bestimmten Fällen nicht zuständig. Soll ein Erbausschlag eingereicht werden, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.
Die für eine Erbausschlagung erforderlichen Dokumente werden nach Prüfung und Beglaubigung vom Nachlassgericht des Erben regulär an das Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.
Nachlassgericht Starnberg - Adressen und Kontaktdaten
Amtsgericht Starnberg
Otto-Gaßner-Straße 2
82319 Starnberg
Postfach 11 01
82317 Starnberg
Tel.: 08151 367-0
Fax-Nummer: 08151 367-184
Internetseite: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/starnberg
Nachlassgericht Starnberg - alle Aufgabenbereiche
Im Zuge einer Erbschaft fallen für die Erben Aufgaben an, für die fast ausnahmslos das Nachlassgericht Starnberg zuständig ist. Kosten, die dabei anfallen, müssen von den Erben getragen werden.
Hierzu gehören:
- Verfügungsverwahrung (im Todesfall)
- Nachlassverwaltung
- Sichern von allen Dingen, die zum Nachlass gehören
- Testamentsvollstreckung
- Erbenermittlung
- Erteilen von Erbscheinen
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
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Amtsgericht Starnberg - weitere Aufgabenbereiche
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Starnberg verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Verfahren durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Zivilverfahren
- Strafverfahren
- Grundbuchverfahren
Fragen und Antworten zum Nachlassgericht Starnberg
Soll das Erbe ausgeschlagen werden, kann das gemäß § 344 Abs. 7 FamFG am Wohnort der erklärenden Person in dem dafür zuständigen Nachlassgericht durchgeführt werden.
Dem Erben entstehen keine weiteren Kosten durch die Anmeldung zur Ausschlagung des Erbes am Wohnort des Erblassers. Stattdessen arbeiten die beiden Nachlassgerichte Hand in Hand und das Amtsgericht des Erben leitet alle Dokumente beglaubigt an das Amtsgericht des Verstorbenen weiter.
Das Amtsgericht in Berlin Schöneberg wird dann verantwortlich, wenn das örtliche Amtsgericht nicht gefunden werden kann.
Das Nachlassgericht erteilt nur dann einen Erbschein, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Die Erstellung eines Antrags liegt nicht nur bei einer Person des Nachlassverfahrens. Die alleinigen Erben, die Miterben, die Nacherben oder auch andere Personen sind dazu berechtigt. Auch ein Testamentsvollstrecker ist dazu berechtigt, einen Erbscheinantrag vorzubringen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 343 Örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
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