Das Nachlassgericht Stendal im Detail

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für alle Personen, die zum Zeitpunkt ihres Todes im Bezirk des Amtsgerichtes Stendal wohnhaft waren, ist die Nachlassabteilung des Gerichts zuständig. Diese Personen können ihr von Hand geschriebenes Nachlassschreiben beim Nachlassgericht Stendal hinterlegen. Am Nachlassgericht Stendal können die Erben darüber hinaus die Ausstellung eines Erbscheins anfragen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Kontaktdaten
  2. Aufgabenbereiche
  3. Fragen

In einigen besonderen Fällen liegt die jeweilige Zuständigkeit nicht beim Nachlassgericht Stendal. Soll eine Ausschlagung des Erbes erfolgen, kann die entsprechende Erklärung beispielsweise auch am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erben abgegeben werden.

Die notwendigen Unterlagen werden von dort vom jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter in öffentlich beglaubigter Form an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet.

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Nachlassgericht Stendal - Adressen und Kontaktdaten

Amtsgericht Stendal
Scharnhorststraße 40
39576 Hansestadt Stendal

Postfach 10 11 55
39551 Hansestadt Stendal

Telefon-Nr.: 03931 58-0
Fax-Nummer: 03931 58-2000
Homepage: ag-sdl.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/

Nachlassgericht Stendal - alle Aufgabenbereiche

Ein Nachlassgericht ist für verschiedene Aufgaben zuständig, die nicht immer gebührenfrei sind.

Folgende Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht Stendal:

  • Erbscheinausstellung
  • Erteilung von Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Verwaltung des Nachlasses
  • Ermitteln der Erben
  • Alle Verfügungen bei einem Todesfall

Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Stendal

Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Stendal verwaltet und betreut So ist das Gericht unter anderem verantwortlich für den elektronischen Rechtsverkehr in den Bereichen:

  • Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
  • Zivilverfahren

Die häufigsten Fragen zum Nachlassgericht Stendal

Muss ich für die Erbausschlagung auch am Nachlassgericht Stendal erscheinen, wenn mein gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht mit dem des Erblassers übereinstimmt?

Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.

Die notwendigen Unterlagen werden vom Nachlassgericht, an dem die Erbausschlagung erklärt wurde, an das für den Erblasser zuständige Nachlassgericht weitergeleitet. Für den Erben entstehen demnach keine anreisebedingte Kosten.

Das örtlich zuständige Nachlassgericht kann nicht ermittelt werden - wer ist jetzt zuständig?

Das Nachlassgericht Berlin Schöneberg gilt immer dann als zuständig, wenn das örtlich zuständige Nachlassgericht nicht ermittelt werden konnte.

In welchen Fällen ist ein Erbschein für die Verwaltung des Erbes erforderlich?

Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, wenn ein Grund dafür vorliegt und daraufhin ein entsprechender Antrag eingereicht wurde. Der Antrag kann von verschiedenen Beteiligten im Nachlassverfahren gestellt werden. So zum Beispiel von den Alleinerben, Miterben, Nacherben oder Ersatzerben. Der Antrag auf einen Erbschein kann auch vom Testamentsvollstrecker erfolgen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Gerichtsverfassungsgesetz - § 23a »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
  4. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »

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