Betroffene Personen, die vor ihrem Tod im Bereich des Amtsgerichts Stolzenau wohnten, betreut die Abteilung Nachlass des Amtsgerichts Stolzenau. Das Nachlassgericht Stolzenau nimmt Nachlassschreiben der Bürger in Verwahrung. Zum Nachlass Berechtigte können am Nachlassgericht Stolzenau zudem einen Antrag zur Ausfertigung eines Erbscheins einreichen.
Nicht zuständig in bestimmten Fällen ist die Abteilung Nachlass des Nachlassgericht Stolzenau, auch wenn der Erblasser zuletzt dort wohnhaft gewesen ist. Ein Ausschlagen des Erbes beispielsweise kann auch am Nachlassgericht eingereicht und verhandelt werden, in dem Bezirk, in dem die erklärende Person lebt.
Unterlagen, die dafür notwendig sind, werden dann von dort an das zuständige Nachlassgericht des Erblassers weitergeleitet, nachdem sie beglaubigt wurden.
Nachlassgericht Stolzenau - Anfahrt und Kontaktadressen
Amtsgericht Stolzenau
Weserstraße 6-8-10
31592 Stolzenau
Postfach 11 42
31586 Stolzenau
Telefon-Nr.: 05761 709-0
Fax-Nr.: 05761 709-67
Website: www.amtsgericht-stolzenau.niedersachsen.de
Nachlassgericht Stolzenau - die Aufgaben in der Übersicht
Zu den Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts gehören verschiedene Fälle, für die teilweise eine Gebühr entrichtet werden muss.
Hierzu gehören:
- Sicherung des Nachlasses
- Verfügungseröffnung im Todesfall
- Verwalten des Erbes
- Verwahren von Verfügungen im Todesfall
- Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen
- Ermittlung der Erben
- Testamentsvollstreckung
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Weitere Aufgaben des Amtsgerichts Stolzenau
Auch andere Aufgabengebiete werden von dem zuständigen Amtsgericht Stolzenau verwaltet und betreut Der elektronische Rechtsverkehr wird noch für folgende andere Bereiche durch das Amtsgericht abgedeckt:
- Zivilverfahren
- Familiensachen
Nachlassgericht Stolzenau - häufige Fragen
Laut § 344 Abs. 7 FamFG muss der Erbe, der das Erbe ausschlagen möchte, nicht einen gesonderten Antrag beim Amtsgericht des Erblassers stellen, sondern kann dies beim Nachlassgericht seines Bezirks durchführen.
Das Nachlassgericht am Wohnbezirk des Erben übermittelt die erforderlichen Unterlagen in beglaubigter Form an das Nachlassgericht, welches für den Erblasser zuständig ist. Mögliche Anreisekomplikationen können somit umgangen werden.
In diesem Falle wird immer das Amtsgericht in Berlin Schöneberg für die Verwaltung des Falls zuständig.
Ein Erbschein wird nur vom zuständigen Nachlassgericht ausgehändigt, nachdem vorab ein entsprechender Antrag eines Beteiligten beim Nachlassgericht eingereicht wurde. Je nach Erbfall ist es unterschiedlich, wer den Antrag auf einen Erbschein stellen kann. Es können nämlich Miterben, Alleinerben, Ersatzerben oder auch der Vollstrecker des Testaments den Erbschein beantragen.
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Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 342 Begriffsbestimmung »
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) - § 344 Besondere örtliche Zuständigkeit »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - § 2247 Eigenhändiges Testament »
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